Notariat

Wir drücken Ihren Dokumenten den Stempel auf.

Es gibt verschiedene Vertragsarten, bei denen das Gesetz die öffentliche Beurkundung vorschreibt. Wir beraten und unterstützen Sie bei der Ausarbeitung, Prüfung und Beurteilung dieser Verträge. Weiter nehmen wir die öffentliche Beurkundung und die Eintragung in die entsprechenden Register vor. Zusätzlich unterstützen wir Sie mit unseren Spezialisten aus den anderen Fachbereichen in allen Rechtsfragen, welche sich im Zusammenhang mit diesen Verträgen stellen: Steuerrecht, Baurecht, Mietrecht.

Unsere Dienstleistungen im Bereich Notariat.

Betreuung von sämtlichen Immobiliengeschäften

  • Kauf und Verkauf von Immobilien

    Wir erstellen für sie den Kaufvertrag, nehmen die öffentliche Beurkundung des Kaufvertrages und die Anmeldung der Eigentumsübertragung beim Grundbuchamt vor. Sind für die Abwicklung der Eigentumsübertragung Ihrer Immobilien Zustimmungen oder Unterlagen von Dritten wie Banken, Pensionskassen oder Behörden erforderlich, holen wir diese bei der betreffenden Stelle ein. Wir sorgen für eine umfassend für eine reibungslose Abwicklung ihres Immobiliengeschäfts. Gerne beraten wir Sie bei Immobiliengeschäften oder geben unsere Zweitmeinung zu einem Kaufvertragsentwurf ab.

  • Errichtung von Schuldbriefen

    Zur Absicherung Ihrer Hypothek benötigen Sie einen Schuldbrief auf Ihrer Liegenschaft. Wir erstellen und beurkunden den Pfandvertrag nach den Weisungen Ihrer Hypothekarbank und sorgen für die Eintragung des Schuldbriefes im Grundbuch. Ihre Hypothekarbank wird von uns laufend über den Verfahrensstand informiert, so dass die Auszahlung der Hypothek nach Eintragung des Schuldbriefes im Grundbuch sofort erfolgen kann.

  • Ausarbeitung von Parzellierungen

    Planen Sie eine Zusammenlegung oder Teilung von Grundstücken zum Beispiel für eine Neu-Überbauung? Wir beraten Sie umfassend bezüglich einer sinnvollen Grenzziehung, der Bereinigung von bestehenden Dienstbarkeiten und Grundpfandrechten, der Festsetzung von Übertragungswerten bei Landabtretungen und allfälliger Steuerfolgen. Steht die neue Grenzziehung fest, organisieren wir den erforderlichen Geometer-Plan (Mutationsurkunde), erstellen die Parzellierungs-Urkunde und nehmen die Anmeldung beim Grundbuchamt vor.

  • Begründung von Stockwerkeigentum oder Miteigentum

    Bauen Sie Wohnungen oder Gewerbeeinheiten und haben Sie Fragen zu einer sinnvollen Aufteilung? Wir beraten Sie gerne betreffend die festzulegenden Wertquoten, erstellen für Sie das Reglement, die Nutzungs- und Verwaltungsordnung für die Tiefgarage und die Stockwerkeigentumsbegründung. Unsere Dienstleistung umfasst zudem die Bereinigung der Aufteilungspläne mit Ihrem Architekten und das Einholen der Zustimmung der Gebäudeversicherung sowie die Anmeldung der Stockwerkeigentumsbegründung beim Grundbuchamt.

  • Begründung von Dienstbarkeiten

    Komplexe Baurechtsverträge, Deponieverträge, Kiesabbauverträge, Wohnrechte und Nutzniessungen gehören zu unserem Spezialgebiet. Wir regeln wir für Sie alle Dienstbarkeiten im nachbarschaftlichen Bereich wie Fuss- und Fahrwegerechte, Näherbaurechte, Grenzbaurechte, Überbaurechte, Näherpflanzrechte, Durchleitungsrechte, Höherbauverbote oder Baubeschränkungen.

Betreuung von gesellschaftsrechtlichen Geschäften

  • zivilrechtlich und steuerrechtlich optimierte Wahl der geeigneten Rechtsform

    Einfache Gesellschaft? Kollektivgesellschaft? Genossenschaft? Aktiengesellschaft? Gesellschaft mit beschränkter Haftung? Verein? Stiftung? Wir unterstützen Sie bei der Wahl der geeigneten Rechtsform für Ihre ganz persönlichen Bedürfnisse. Dabei legen wir besonderen Wert sowohl auf eine gesellschafts- als auch steuerrechtlich optimale Rechtsgestaltung.

  • Gesellschaftsgründungen

    Wir begleiten Sie bei der Gründung Ihrer Gesellschaft von der Idee bis zur Umsetzung. Wir bereiten die Statuten in der für Sie massgeschneiderten Form vor. Sie entscheiden, wie die Organe personell besetzt werden und wer unterschriftsberechtigt sein soll. All das setzen wir in den Gründungsdokumenten um und bringen es im zuständigen Handelsregisteramt zur Eintragung.

  • Umstrukturierungen: Fusionen, Spaltungen, Rechtsformänderungen

    Wir sind spezialisiert auf komplexe Reorganisationen und Umstrukturierungen. Gerade bei solchen Transaktionen stellen sich immer auch komplexe steuerrechtliche Fragen. Unsere Lösungen sind auf Ihre unternehmerischen Bedürfnisse abgestimmt und werden steueroptimiert umgesetzt. In aller Regel holen wir bei Umstrukturierungen vorgängig ein Steuerruling bei den zuständigen Steuerbehörden ein.

  • Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen

    Wir beraten Sie bei den verschiedenen Möglichkeiten von Kapitalerhöhungen. Wie wird die Gegenleistung erbracht? Barmittel, Sacheinlage, Verrechnungen oder allenfalls sogar Gratisaktien? Auch hier stellen sich immer wieder steuerrechtliche Fussangeln, insbesondere bei Gratisaktien. Auch bei Kapitalherabsetzungen wissen wir, wie vorzugehen ist. Wir begleiten Sie von Ihrem Grundsatzbeschluss bis zur Umsetzung im Handelsregister und nehmen auch den vorgeschriebenen Schuldenruf vor.

  • steueroptimale Gründung von Immobiliengesellschaften

    Privatpersonen haben immer wieder das Bedürfnis, ihr Immobilienportfolio in eine Immobiliengesellschaft einzubringen. Welches sind die Vor- und Nachteile aus gesellschaftsrechtlicher und insbesondere auch aus steuerrechtlicher Sicht? Steuerrechtliche Fragen stellen sich nicht nur bei der Gründung, sondern auch beim späteren Betrieb der Immobiliengesellschaft. Wie ist die Bezugsstrategie steueroptimiert zu gestalten? Wie kann die Immobiliengesellschaft zu einem späteren Zeitpunkt veräussert werden? Bei all diesen Fragen unterstützen wir Sie gerne und mit grosser Kompetenz und Erfahrung.

Betreuung von familien- und erbrechtlichen Geschäften

  • Eheverträge

    Wir analysieren mit Ihnen individuell, welcher Güterstand und welche ehevertraglichen Regelungen für Ihre Situation und Ihre Bedürfnisse optimal sind. Die ehevertragliche Maximalbegünstigung unter dem Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung, die Wahl der Gütertrennung oder der Gütergemeinschaft oder die Zuweisung von Erträgnissen aus dem Eigengut zum Eigengut sind beliebte und wirkungsvolle Gestaltungsmöglichkeiten, die in Eheverträgen umgesetzt werden können. Auch Regelungen im Hinblick auf eine allfällige spätere Scheidung können Gegenstand von Eheverträgen sein. Gerne beraten wir Sie in diesem Bereich und unsere Urkundspersonen beurkunden die Eheverträge in der gesetzlich vorgeschriebenen Form.

  • Erbverträge

    Im Gegensatz zu Testamenten haben Erbverträge für die beteiligten Parteien bindende Wirkung und bieten daher eine erhöhte Sicherheit in Bezug auf die vermögensrechtliche Situation im Todesfall. Die Einsetzung als Universalerbe oder als Vorerbe, Vermächtnisse, Teilungsvorschriften, Pflichtteile, Erbverzichte, Erbauskaufverträge, Zuweisung der verfügbaren Quote, Auflagen, Bedingungen, Einsetzung eines Willensvollstreckers, Wiederverheiratungs- und Demenzklauseln können Gegenstandt von Erbverträgen sein. Ob und wenn ja, mit welchen erbvertragliche Regelungen ihre beabsichtigten Ziele erreicht werden können, klären wir mit Ihnen gerne im persönlichen Gespräch.

  • Testamente

    Die Bestimmung über das eigene Vermögen im Todesfall ist Gegenstand eines Testaments. Ein Testament kann eigenhändig verfasst oder öffentlich beurkundet werden. Für die eigenhändige Verfassung arbeiten wir für Sie gerne juristisch korrekte Formulierungen der testamentarischen Regelungen aus. Für die Erstellung und Beurkundung Ihrer letztwilligen Verfügungen stehen Ihnen unsere Urkundspersonen (Notare und Notarinnen) zur Verfügung.

  • Vorsorgeauftrag

    Sie wollen nicht, dass im Falle Ihrer Urteilsunfähigkeit die KESB (Kindes- und Erwachsenenschutzbehöde, im Kanton Aargau das Familiengericht) darüber entscheidet, ob Ihr Haus verkauft wird oder in welchem Pflegeheim Sie untergebracht werden. Um dies zu verhindern, können Sie in einem Vorsorgeauftrag eine oder mehrere Ihnen nachstehende Person/en mit der Personensorge, Vermögenssorge und/oder der Vertretung im Rechtsverkehr beauftragen. Der Vorsorgeauftrag kann wie das Testament eigenhändig errichtet oder öffentlich beurkundet werden. In Ergänzung zum Vorsorgeauftrag ist in vielen Fällen die Ausstellung einer Patientenverfügung (auch Patientenvollmacht) und/oder einer Generalvollmacht sinnvoll. Gerne beraten wir Sie bei der Frage, wer als beauftragte Person gesetzt wird, welche Aufgaben diese Person übernimmt und ob neben dem Vorsorgeauftrag weitere Massnahmen sinnvoll sind.

  • Nachfolgeplanungen

    Sie haben ein Geschäft und möchten dieses noch zu Lebzeiten auf ein oder mehrere Nachkommen oder einen Dritten übertragen. Sie möchten den Generationenwechsel rechtzeitig und umsichtig einleiten. In diesem Zusammenhang stellen sich zahlreiche komplexe vertragsrechtliche, familien- und erbrechtliche und gesellschaftsrechtliche Fragen. Für die Ausarbeitung eines Konzepts für eine ausgewogene und individuelle Nachfolgeregelung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

  • Willensvollstreckungen

    Ist bereits heute absehbar, dass die Erben sich nach dem Tod des Erblassers über die Aufteilung des Erbes streiten oder dass sie mit der Nachlassabwicklung überfordert sein werden, ist die Einsetzung eines Willensvollstreckers sinnvoll. Der Willensvollstrecker setzt die Anordnungen des Erblassers um, bereitet den Nachlass für die Aufteilung unter den Erben auf und bereitet alles für die Erbteilung vor. Als neutrale Vermittler und erfahren in der Abwicklung von Nachlässen stehen wir Ihnen bzw. Ihren Erben gerne zur Verfügung.

  • Nachlassabwicklungen

    Es ist kein Willensvollstrecker eingesetzt worden. Sie haben aber als Erbe für die Abwicklung des Nachlasses keine Zeit oder Ihnen fehlt das Know-How für die effizient, kompetente und zielgerichtete Durchführung dieses Prozesses. Wir wickeln für Sie ganze Nachlässe ab oder unterstützen Sie in Teilbereichen wie beispielsweise der Ausarbeitung eines Erbteilungsvertrages, der Bestandesaufnahme über den Nachlass, die Abklärung der Erbfolge oder der Übertragung von Grundstücken (mit Grundbucheintrag).

Beglaubigung von Unterschriften

  • Unterschriftsbeglaubigungen

    Für eine Beglaubigung der Unterschrift ist zwingend eine Terminvereinbarung notwendig sowie das Mitbringen eines gültigen Ausweises. Die unterzeichnete Person unterschreibt vor dem Notar. Die Beglaubigung kostet CHF 20.00 plus MWSt pro Unterschrift, was direkt in bar zu begleichen ist. Eine Rechnungsstellung wird zusätzlich verrechnet. Das Erstellen von Vollmachten oder sonstigen Erklärungen wird nach Aufwand in Rechnung gestellt.

  • Kopie-Beglaubigungen

    Für das Erstellen von Kopie-Beglaubigungen benötigt der Notar das zu beglaubigende Dokument im Original. Die Beglaubigung kostet für die erste Seite CHF 10.00 und für jede weitere Seite CHF 5.00 plus MWSt, was direkt in bar zu begleichen ist. Für eine beglaubigte Ausweiskopie wird CHF 20.00 plus MWSt verrechnet, was ebenfalls direkt in bar zu begleichen ist. Eine Rechnungsstellung wird zusätzlich verrechnet.

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