Allgemeines Zivilrecht

Allgemeines Zivilrecht. Individuelle Anforderungen. Persönliche Lösungen.

Das Allgemeine Zivilrecht ist der breit gefächerte, umfassende Fachbereich, welcher sich schwergewichtig mit den rechtlichen Problemen von Privatpersonen befasst; es geht also um die rechtlichen Fragen des täglichen Lebens. Typische Rechtsgebiete sind das Familien- und Erbrecht.

Ebenso gehören zum Allgemeinen Zivilrecht das Arbeits- und das Mietrecht, das Haftpflicht- und Versicherungsrecht und der Schutz von Persönlichkeitsrechten, um nur die wichtigsten zu nennen. Von solchen Rechtsproblemen sind neben den Privatpersonen häufig auch Unternehmen und öffentliche Institutionen betroffen.

Unsere spezialisierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte stehen Ihnen bei der Lösung Ihres Problems gerne beratend zur Seite und vertreten Sie vor Gerichten und Behörden (Durchsetzung von Rechtsansprüchen). Wir begleiten Sie zudem in alternativen Konfliktlösungsverfahren wie Mediation oder Collaborative Law und Practice (CLP).

Ihre Spezialisten im Allgemeinen Zivilrecht.

lic. iur. Patrick
Bühlmann
Rechtsanwalt, Fachanwalt SAV Arbeitsrecht
+41 56 203 14 84
p.buehlmann@voser.ch
lic. iur. Barbara
Sramek
Rechtsanwältin, eidg. dipl. Steuerexpertin
+41 56 203 15 47
b.sramek@voser.ch
Dr. Lukas
Breunig-Hollinger
Rechtsanwalt, Fachanwalt SAV Bau- und Immobilienrecht
+41 56 203 15 43
l.breunig@voser.ch
Dr. Thomas
Röthlisberger
Rechtsanwalt, Fachanwalt SAV Bau- und Immobilienrecht
+41 56 203 15 43
t.roethlisberger@voser.ch
Dr. Sabine
Burkhalter Kaimakliotis
Rechtsanwältin
+41 56 203 14 84
s.burkhalter@voser.ch
MLaw Anja
Bürgisser
Rechtsanwältin
+41 56 203 15 45
a.buergisser@voser.ch

Unsere Dienstleistungen im Bereich Allgemeines Zivilrecht.

Wir beraten und vertreten Sie in sämtlichen Belangen des Familienrechts. Wir beraten Sie in Hinblick auf die Eheschliessung/Eintragung einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft und entwerfen Ehe- (und Erb-)verträge. Im Falle einer Auflösung des gemeinsamen Haushaltes («Eheschutz»), Trennung, Scheidung oder Auflösung der eingetragenen Partnerschaft unterstützen wir Sie bei der Suche nach einvernehmlichen Lösungen, verhandeln mit den Gegenparteien und erstellen die entsprechenden Vereinbarungen. Zudem vertreten und begleiten wir Sie vor Gericht. Sind Sie nicht verheiratet, so beraten und vertreten wir Sie bei der Regelung des Zusammenlebens (Konkubinatsverträge), der Trennung und der Kinderbelange.

Wir beraten und vertreten Sie in Verfahren im Zusammenhang mit der Vaterschaft. In Kinderbelangen, namentlich bei der Frage des Sorgerechts, des Aufenthaltsbestimmungsrechts, des persönlichen Verkehrs sowie der Berechnung von Unterhaltsbeiträgen, unterstützen wir Sie bei der Suche nach einvernehmlichen Lösungen. Wir verhandeln mit den Gegenparteien, erstellen die entsprechenden Vereinbarungen und vertreten Sie vor der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) beziehungsweise vor Gericht. Zudem beraten und vertreten wir Sie in Verfahren vor der KESB, zum Beispiel wenn es um die Prüfung einer Beistandschaft oder einer fürsorgerischen Unterbringung geht. Auch bei der Erstellung einer Patientenverfügung oder eines Vorsorgeauftrags unterstützen wir Sie gern.

Wir beraten Sie als Einzelperson, Paar oder als Familie bei der Nachlassplanung. Testamente, Erbverträge, Vorsorgeaufträge oder allfällige weitere Dokumente bereiten wir gemäss Ihren individuellen Bedürfnissen vor. Erbinnen und Erben vertreten wir bei strittigen Erbfällen, verhandeln mit Miterben oder Gegenanwälten und führen die Verfahren vor Behörden und Gerichten. Gerne unterstützen wir aber auch Erbengemeinschaften, die sich einig sind, bei der einvernehmlichen Erbteilung und Nachlassabwicklung. Darüber hinaus übernehmen wir Willensvollstreckungsmandate und Erbenvertretungen.

Wir beraten und vertreten Arbeitgebende und Arbeitnehmende in sämtlichen Belangen des Arbeitsrechts und des öffentlichen Personalrechts. Unsere Dienstleistungen beginnen bei der Ausarbeitung von Arbeitsverträgen und Personalreglementen, gewährleisten eine umfassende Betreuung in allen arbeitsrechtlichen Bereichen, insbesondere im Zusammenhang mit Betriebsübergängen, Gesamtarbeitsverträgen, Konkurrenzverboten, Konflikten am Arbeitsplatz, Fragen der Arbeitszeit und der Entlöhnung, und reichen bis zur Begleitung von Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen, sei es durch Kündigung oder den Abschluss einer Aufhebungsvereinbarung. Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind zur Wahrung Ihrer Interessen vor sämtlichen schweizerischen Gerichten und Behörden zugelassen.

Wir beraten und vertreten Mieterinnen und Mieter, Vermieterinnen und Vermieter (Privateigentümer und Immobilienunternehmen) und Liegenschaftsverwaltungen in sämtlichen Belangen des Mietrechts. Wir unterstützen Sie bei der Prüfung von Geschäftsmietverträgen sowie insbesondere in folgenden Bereichen: Mietzinserhöhungen und -reduktionen, Heiz- und Nebenkostenabrechnung, Kündigungen, Mieterstreckungen, Forderungen aus Mietverträgen (Nebenkosten, Mietzinse, Depot, Mängelbeseitigung, Mietzinsherabsetzung und -hinterlegung wegen Mängeln, Retentionsrecht), Ausweisung von Mieterinnen und Mietern, Rohbaumiete. Ebenso vertreten wir Sie bei gerichtlichen und aussergerichtlichen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit der Vermietung von Liegenschaften.

Wir beraten und vertreten Private, Unternehmen und öffentliche Institutionen in verschiedenen Belangen des Haftpflicht- und Versicherungsrechts. Wir helfen Ihnen, Ansprüche gegenüber Schadenersatzpflichtigen und privaten Versicherungen im Bereich von Vermögens- und Sachschäden durchzusetzen. Unsere Dienstleistungen reichen von der Prüfung von Haftungs- und Versicherungsansprüchen, über Verhandlungen mit Versicherungen bis hin zur gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Wir beraten Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Institutionen, die in Medien falsch dargestellt werden und sich dagegen wehren möchten. Auch beraten wir Medienunternehmen sowie Journalistinnen und Journalisten, die vor Druck bzw. Ausstrahlung eines Beitrags sicher sein wollen, dass dieser keine rechtlichen Probleme bereitet. Wir bereiten Gegendarstellungen vor, treffen vorsorgliche Massnahmen, um Ausstrahlungen anzupassen, und sorgen für die Einforderung allfälliger Schadenersatzansprüche. Schliesslich beraten wir Sie auch bei konzessionsrechtlichen Fragen im Bereich des Radio- und Fernsehgesetzes.

Wir beraten und unterstützen Sie sowohl bei der Gründung und Errichtung eines Vereins oder einer Stiftung als auch bei deren Führung und Auflösung. Wir beraten und vertreten Sie in aufsichtsrechtlichen Verfahren wie auch vor den Gerichten. Weiter beraten wir Mitglieder von Vereins-, Verbands und Stiftungsräten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und helfen ihnen, Haftungsrisiken zu erkennen und zu vermeiden.

Möchten Sie Ihren Konflikt aussergerichtlich und grösstmöglich selbstbestimmt lösen, so begleiten wir Sie in einer Mediation oder in einem Verfahren nach Collaborative Law and Practice (CLP). Vorteil dieser Verfahren ist, dass Sie eine eigenverantwortliche, interessensbasierte, massgeschneiderte und nachhaltige Lösung Ihres Konflikts finden können und der Konflikt nicht durch einen hoheitlichen Gerichtsentscheid beendet wird.

Veranstaltungen

Am 6. September 2016 führte der Fachbereich allgemeines Am 6. September 2016 führte der Fachbereich Allgemeines Zivilrecht von VOSER RECHTSANWÄLTE eine Informationsveranstaltung zum Thema «Arbeitsrechtliche News und Evergreens» durch. Hier finden Sie die Folien der Referate zum Download:

2021-10-19_allgemeines_zivilrecht_-_arbeitsrechtliche_news_und_evergreens.pdf

Am 19. Oktober 2021 führte der Fachbereich Allgemeines Zivilrecht von VOSER RECHTSANWÄLTE eine Informationsveranstaltung zum Thema «Arbeitsrechtliche News und Evergreens» durch. Hier finden Sie die Folien der Referate zum Download:

 2021-10-19_allgemeines_zivilrecht_-_arbeitsrechtliche_news_und_evergreens.pdf

Newsletter Allgemeines Zivilrecht

Inkrafttreten der Reform «AHV 21» per 1. Januar 2024

92 – 02/2024

Zur Sicherung der Finanzierung der AHV sind per 1. Januar 2024 verschiedene neue Gesetzesbestimmungen in Kraft getreten.

LEXPRESS Erbrechtsrevision

Nr. 88 -02/2023

Erbrechtrevision: Anpassungsbedarf für Erbverträge und Testamente?

Voser Rechtsanwälte gehört zu den Top-Steuerexperten in der Schweiz

LEXPRESS Neues Unterhaltsrecht

Nr. 84 – 02/2022

Neues Unterhaltsrecht

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